Versteigerung! Mitbieten. Günstig Werte schaffen.
Pfandwerte, die von Kunden nicht wieder ausgelöst werden, müssen laut Gesetz meistbietend versteigert werden. Sie als interessierter Käufer können so Schnäppchen machen und günstig Wertgegenstände erwerben – hochwertiger Schmuck, Marken- und Edeluhren, Unterhaltungselektronik, Smartphones, Notebooks, Tablets, Markenwerkzeuge etc.