Pfand auslösen oder Pfandkredit verlängern.
Sie als Kunde bzw. Kreditnehmer entscheiden über die Laufzeit Ihres Pfandkredits: Wann Sie Ihr Pfand auslösen oder ob Sie den Pfandkredit verlängern.
Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel drei Monate. Vor Ablauf dieser Frist haben Sie als Kreditnehmer die Möglichkeit, Ihr Pfand wieder auszulösen. Das heißt, sie zahlen das erhaltene Darlehn und die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zurück.
Sollten Sie den Pfandkredit weiterhin benötigen, können Sie diesen jederzeit verlängern, indem Sie nur die bis dato angefallenen Zinsen und Gebühren zahlen. Dann erhalten Sie einen neuen Vertrag mit einer dreimonatigen Laufzeit ab dem Verlängerungstag. Die Verlängerung kann persönlich oder über eine beauftragte Person gegen Vorlage des Pfandscheins vorgenommen werden.
Wenn Sie als Kreditnehmer Ihr Pfand nicht auslösen und Ihren Pfandkredit nicht fristgerecht verlängern, so sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihr Pfand öffentlich und meistbietend zu versteigern.
Der Gesetzgeber räumt dem Darlehnsnehmer nach der 3-monatigen Laufzeit einen Karenzmonat ein, eine Übergangszeit.
Danach kann frühestens ein Pfandgegenstand versteigert werden.